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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Die vorliegenden AGB liegen also allen unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen zugrunde.

2. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsvorgänge mit dem Kunden/Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

3. Wir widersprechen bereits an dieser Stelle ausdrücklich der Geltung anderslautender allgemeiner Geschäftsbedingungen unseres Kunden/Auftraggebers. Von unseren AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden/Auftraggeber sind also nur dann wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

II. Aufrechnungsverbot

Unser Kunde/Auftraggeber kann gegen eine Forderung, insbesondere Zahlungsforderung, welche uns gegen ihn zusteht, nur dann aufrechnen, wenn die vom Kunden/Auftraggeber zur Aufrechnung gestellte Forderung entweder rechtskräftig festgestellt oder durch uns ausdrücklich schriftlich anerkannt ist.

III. Zurückbehaltungs-  / Leistungsverweigerungsrecht

Unser Kunde/Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen, die uns gegen ihn zustehen ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht nur dann ausüben, wenn der Kunde/Auftraggeber Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht. Die Ausübung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts durch den Kunden aus einem anderen Vertragsverhältnis wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

IV. Erfüllungsort

Als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus unserem Vertragsverhältnis mit dem Kunden/Auftraggeber gilt, soweit keine andere Vereinbarung im Einzelfall getroffen ist, unser Unternehmenssitz.

V. Angebot und Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, wir halten uns – gegebenenfalls auf entsprechendes Verlangen des Kunden/Auftraggebers hin – ausdrücklich gebunden.

2. Der Kunde/Auftraggeber ist an seine Bestellung (seinen Auftrag) uns gegenüber vier Wochen gebunden, es sei denn, er hat mit Zugang der Bestellung (des Auftrages) diese Bindung ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Unser Vertrag mit dem Kunden/Auftraggeber kommt zustande, wenn wir die Bestellung/den Auftrag schriftlich bestätigt oder die Lieferung/Leistung ausgeführt haben. Dies gilt entsprechend für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, die zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung bedürfen. Unsere Rechnungstellung gilt als Auftragsbestätigung.

4. Für den Inhalt unserer Vertragsbeziehung mit dem Kunden/Auftraggeber ist folgende Reihenfolge maßgeblich:

  • die schriftlichen Vereinbarungen,

  • die mündlichen Vereinbarungen, sofern sie von uns schriftlich bestätigt sind oder vom Kunden/Auftraggeber schriftlich bestätigt sind und wir dieser Bestätigung des Kunden/Auftraggebers nicht unverzüglich in Textform widersprochen haben,

  • unsere Auftragsbestätigung,

  • die vorliegenden AGB,

  • ausschließlich das materielle und Verfahrensrecht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht aufgrund, auch in der Bundesrepublik Deutschland geltender, zwingender gesetzlicher Bestimmungen andere Rechtsordnungen oder internationale Rechtsvorschriften oder Verträge Geltung haben.

5. Wird nach Vertragsabschluss für uns erkennbar, dass unser Anspruch auf die durch den Kunden/Auftraggeber zu erbringende Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden/Auftraggeber gefährdet, insbesondere aufgrund Überschreitung eines vereinbarten Kreditlimits durch den Kunden/Auftraggeber oder durch offene, überfällige Forderungen, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern, bis unser Kunde/Auftraggeber die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn wir den Kunden/Auftraggeber insoweit erfolglos unter Setzung einer angemessenen Frist zur Bewirkung seiner Gegenleistung oder zur Sicherheitsleistung – nach Wahl des Kunden – in Verzug gesetzt haben.

VI. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die vereinbarten Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab dem Standort der Ware beziehungsweise unserem Werk/Betrieb, ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, sonstigen Versandspesen, Versicherung und Zoll: diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

2. Soweit unser Kunde/Auftraggeber Unternehmer im Sinn des § 14 BGB ist, wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von uns in gesetzlicher Höhe gesondert berechnet, es sei denn, der Preis wurde ausdrücklich einschließlich Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) vereinbart.

3. Die Zahlung unserer Forderungen hat durch den Kunden/Auftraggeber, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu erfolgen.

Zum Abzug eines Skonto ist der Kunde/Auftraggeber nur berechtigt, wenn dies ausdrücklich mit uns vereinbart ist.

4. Eine Zahlung an uns gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

VII. Liefer- und Leistungszeit

1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abruf- und Rahmenaufträge bedürfen einer individuellen Leistungszeitvereinbarung.

2. Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

3. Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungsfristen setzt die ordnungsgemäße Mitwirkung des Kunden/Auftraggebers voraus, soweit diese Mitwirkung erforderlich ist, insbesondere müssen uns alle vom Kunden/Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Unterlagen, Informationen und Genehmigungen vorliegen, ebenso im Einzelfall vereinbarte Anzahlungen (Vorauszahlungen) durch den Kunden/Auftraggeber geleistet worden sein.

4. Angemessene Teilleistungen und Teillieferungen sind in dem Umfang zulässig, wie sie sich für den Kunden/Auftraggeber als zumutbar darstellen.

5. Liefer- und Leistungszeitverzögerungen aufgrund höherer Gewalt haben wir nicht zu vertreten.

6. Soweit wir Liefer- und Leistungszeitverzögerungen zu vertreten haben, steht dem Kunden/Auftraggeber ein Rücktrittsrecht und/oder ein Anspruch auf Schadensersatz nur und erst zu, wenn die vereinbarte Liefer- und Leistungszeit von uns bereits mehr als zwei Wochen überschritten ist und der Kunde uns erfolglos eine Nachfrist von mindestens zwei weiteren Wochen in Textform gesetzt hat. Vorstehende Einschränkung gilt allerdings nicht für ausdrücklich als solche vereinbarte Fixgeschäfte.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Die von uns gelieferten Waren/Gegenstände bleiben unser Eigentum solange, bis der Kunde/Auftraggeber unsere Forderung aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis getilgt hat.

Soweit der Kunde/Auftraggeber Unternehmer im Sinn des § 14 BGB ist, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren/Gegenständen darüber hinaus bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die uns gegen den Kunden/Auftraggeber aus der gesamten Geschäftsverbindung – also auch aus anderen Vertragsverhältnissen – zustehen, vor.

Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung.

Übersteigt der Verkehrswert des als Sicherheit für uns dienenden Vorbehaltsgutes die noch nicht beglichenen Forderungen gegen den Kunden/Auftraggeber um mehr als 50 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Kunden/Auftraggebers verpflichtet, insoweit einen entsprechenden Teil der Sicherheiten nach Wahl des Kunden freizugeben.

2. Verarbeitung und Umbildung von uns gelieferter Waren/Gegenstände erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Kunden/Auftraggebers an der einheitlichen Sache in Höhe des Rechnungswertes wertanteilsmäßig auf uns übergeht. Der Kunde/Auftraggeber verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich.

3. Der Kunde/Auftraggeber verpflichtet sich, unser Vorbehaltseigentum/Miteigentum mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vor Verlust, Beschädigung oder Wertminderung zu bewahren, auch gegenüber seinen Vertragspartnern.

4. Der Kunde/Auftraggeber ist berechtigt, das Vorbehaltseigentum/die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändung oder Sicherungs-übereignung unseres Vorbehaltseigentums/der Vorbehaltsware ist unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich unseres Vorbehaltseigentums/unserer Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde/Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang und mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

5. Bei Zugriffen Dritter auf unser Vorbehaltseigentum/unsere Vorbehaltsware wird der Kunde/Auftraggeber unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinweisen und uns von den Zugriffen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde/Auftraggeber.

6. Bei Zahlungsverzug des Kunden/Auftraggebers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, Schadensersatz geltend zu machen und unser Vorbehaltseigentum/unsere Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden/Auftraggebers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden/Auftraggebers gegenüber Dritten zu verlangen.

Unser Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

Entsprechendes gilt bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden.

IX. Gewährleistungsansprüche

1. Allgemein gilt Folgendes: Sowohl beim Verkauf/Lieferung von gebrauchten, als auch beim Verkauf/Lieferung von neuen Gegenständen stellen Angaben in von uns ausgegebenen Katalogen, Prospekten und/oder Preislisten lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen oder Richtwerte dar, die im Einzelfall Abweichungen unterliegen können. Verbindlich sind derartige Angaben nur, wenn diese vertraglich ausdrücklich vereinbart sind. Geringfügige, unerhebliche, Abweichungen gegenüber den vorgenannten Schriftstücken oder vorher aufgrund vorangegangener Vertragsverhältnisse gelieferter Gegenstände gelten nicht als Mangel.

Der Kunde/Auftraggeber hat – in der Regel vor Vertragsabschluss – selbst zu prüfen, ob sich die von uns erworbene Ware oder die uns beauftragte Leistung für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck eignet. Mangelnde Eignung für den vom Kunden/Auftraggeber vorgesehenen Verwendungszweck stellt nur dann einen Mangel dar, wenn wir im Rahmen des Vertrages die Eignung für einen bestimmt und genau bezeichneten Zweck mit dem Kunden/Auftraggeber ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.

Die Abnutzung von Verschleißteilen im Rahmen einer verkehrsüblichen Benutzung stellt keinen Mangel dar.

2. Beim Verkauf von gebrauchten Gegenständen gilt Folgendes: Soweit unser Kunde/Auftraggeber Unternehmer im Sinn des § 14 BGB ist, erfolgt der Verkauf/die Lieferung von gebrauchten Gegenständen grundsätzlich wie gesehen und unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Dieser Gewährleistungsausschluss umfasst nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen zu Ziffer X. auch Schadensersatzansprüche.

Soweit unser Kunde/Auftraggeber Verbraucher im Sinn des § 13 BGB ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen mit der ausdrücklichen Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist (Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche) ein Jahr beträgt.

3. Für den Verkauf/die Lieferung von fabrikneuen Gegenständen gilt Folgendes:

Wir gewährleisten, dass unsere vertraglich zu erbringende Lieferung/Leistungen den Vereinbarungen und dem jeweiligen Stand der Technik entspricht, darüber hinaus für die vereinbarte oder gewöhnliche Verwendung geeignet ist.

Soweit unser Kunde/Auftraggeber Unternehmer im Sinn des § 14 BGB ist, wird die Gewährleistungszeit (Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche) auf ein Jahr begrenzt. Soweit unser Kunde/Auftraggeber Unternehmer im Sinn des § 14 BGB ist, setzt die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden immer voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB nachgekommen ist.

Im Fall von Mängeln hat der Kunde/Auftraggeber zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung. Für die Nacherfüllung hat uns der Kunde eine angemessene Frist zu setzen. Wird die Nacherfüllung durch uns in dieser Frist nicht ausgeführt oder ist die endgültig fehlgeschlagen – was nach drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen der Fall ist – kann der Kunde/Auftraggeber die weitergehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen. Dabei besteht ein Schadensersatzanspruch des Kunden/Auftraggebers allerdings nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen zu Ziffer X. Im Rahmen der Nacherfüllung von uns ausgetauschte Gegenstände gehen in unser Eigentum über.

X. Schadensersatzansprüche

Stehen unserem Kunden/Auftraggeber gegen uns Schadensersatzansprüche, gleichgültig ob aus Gewährleistungsrecht oder aus anderen Rechtsgründen, zu, gilt Folgendes:

1. Unsere Schadensersatzverpflichtung gegenüber dem Kunden/Auftraggeber beschränkt sich auf den Ersatz des Schadens, der typischerweise entstehen kann. Wir haften also nicht für fernliegende Schäden, auch nicht für Schäden, die für uns nicht vorhersehbar waren und nicht für Schäden, die vom Kunden/Auftraggeber hätten vermieden oder geringer gehalten werden, können.

2. Unbeschadet vorstehender Regelung haften wir nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unserer Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht keine Haftung auf Schadensersatz.

Diese Haftungseinschränkung gilt nicht für Schäden, die aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten sind. Auch gilt diese Haftungseinschränkung nicht, wenn von uns ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften unserer Lieferung oder Leistung nicht gegeben sind.

3. Ansprüche des Kunden/Auftraggebers oder Dritter aus den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

XI. Datenschutz

Wir sind berechtigt, alle im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und der Vertragsabwicklung erhobenen Daten über den Kunden/Auftraggeber unter strikter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger, zwingend geltender gesetzlicher Vorschriften, für eigene Zwecke zu speichern und zu bearbeiten. Hierauf weisen wir den Kunden/Auftraggeber ausdrücklich hin.

XII. Gerichtsstand

Soweit unser Kunde/Auftraggeber Unternehmer im Sinn des § 14 BGB ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das für den Sitz unserer Gesellschaft zuständige Gericht (derzeit Amtsgericht Kronach beziehungsweise Landgericht Coburg). Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.

XIII. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unserer vorliegenden AGB oder eine individuelle Vertragsvereinbarung mit dem Kunden/Auftraggeber aus irgendeinem Grund nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

XIV. Unsere Kontaktdaten

FTL GmbH, Dobersgrund 69, D-96317 Kronach
Geschäftsführer: Lothar Franz, Andrea Franz
Registernr. HRB 5453 beim Handelsregister des Amtsgerichts Coburg
USt-Ident-Nummer: DE 296119966

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